Grundleistungen
1. Abhalten einer Jahres(Eigentümer-)versammlung zu einem zumutbaren Zeitpunkt. Evtl. anfallende Saalmieten oder andere Kosten hierzu gehen zu Lasten der
Eigentümergemeinschaft.
2. Abhalten eines Rechnungsprüfungstermins mit 2 von der Eigentümergemeinschaft zu benennenden Rechnungsprüfern in den Büroräumen der Verwaltung, zu deren Geschäftszeiten, nach Erstellung der jeweiligen Jahresabrechnung.
3. Informationsgespräch mit dem Beirat über Belange des Gemeinschaftseigentums mit maximal 2 Gesprächen im laufenden Kalenderjahr, in den Büroräumen der Verwaltung, zu deren Geschäftszeiten.
4. Im Rahmen der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft Haus- und Nutzungs-ordnungen vorbereiten und diese nach Verabschiedung durch die Versammlung durchsetzen.
5. Wartungsverträge für haustechnische Anlagen abschließen.
6. Einstellung, Entlassung sowie Dienstplaneinteilung von Hauswarten und sonstigen Dienstkräften einschließlich Führung der Lohnkosten, Sozialabgabekonten und Lohn-steueranmeldungen.
7. Vorbereitungsarbeiten, Abrechnungsarbeiten und Überwachungsarbeiten im Rahmen der Instandhaltung/Instandsetzung durch Einleitung erforderlicher Maßnahmen.
8. Einleitung eines Mahnverfahrens für rückständige Hausgelder und Abrechnungs-fehlbeträge.
9. Porto, Zustellungskosten und Korrespondenz, soweit diese vom Verwalter veranlasst werden.
10. Rechnungskontrolle und Anweisung.
11. Einrichtung und Unterhaltung einer auf kaufmännischen Grundlagen basierenden Buchhaltung, auf der Grundlage der EDV-Buchungen mit Datenerfassung und Pflege der
eingegebenen Daten:
- personenbezogene Veränderungen
- sachbezogene Veränderungen
- Hausgeldüberwachung
- Kapitalanlagen / Rücklagen
- Wirtschaftsplan
- Jahresabrechnung
12. Pflege und Weiterführung der für die Verwaltung unbedingt notwendigen Verwaltungsunterlagen.
13. Führung, Pflege und Bereithaltung der Niederschrift sowie Gewährung von Einblick in diese Niederschriften der Eigentümerversammlungen, wenn seitens der Einblick-suchenden berechtigtes Interesse nachgewiesen wird. Vervielfältigung und Zusendung
der Niederschrift an alle Eigentümer.
14. Vollzug von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft.
15. Abschluss von Versicherungsverträgen (in Abstimmung mit dem Beirat) und Über-prüfung, ob die abgeschlossenen Verträge in der Deckungshöhe angemessen sind.
16. Gegenüber öffentlich-rechtlichen sowie privaten Belangen Maßnahmen zu ergreifen, wenn diese sich auf Gemeinschaftseigentum beziehen.
17. Durchführung der in den §§ 27 und 28 WEG textlich aufgeführten Verwalter-aufgaben.
Zusatzleistungen
Zusatzleistungen gehen über die gesetzlich festgelegten Aufgabengebiete des Verwalters hinaus, können jedoch nach Vereinbarung vom Verwalter ausgeführt werden. Die hierbei anfallenden Gebühren sind der jeweils gültigen Gebührenliste zu entnehmen.
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Telefon: 02841 97903-0
Telefax: 02841 97903-29
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